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Die wichtigsten Fragen zu HÄPPI

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  • Gehen mit der Transformation zum HÄPPI Änderungen für die Patientinnen und Patienten einher?

    Im HÄPPI werden die Patientinnen und Patienten über die Abfrage der Patient-Reported-Outcomes (PRO) aktiv in die Behandlungskette einbezogen. Das bedeutet, die Patientin oder der Patient kann über eine Abfrage ihre/seine subjektive Wahrnehmung zum Therapieerfolg beitragen.

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  • Wie soll das Konzept konkret umgesetzt bzw. in die Fläche gebracht werden?

    Der HÄV Baden-Württemberg plant die Pilotierung von ersten HÄPPI in 2024 und wird diese auch wissenschaftlich begleiten lassen durch ein externes Institut, um aus der Evaluation Optimierungspotenziale für die Weiterentwicklung der HÄPPI zu ziehen.

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  • Haben nur Großpraxen einen Vorteil durch die Gründung eines HÄPPI?

    Die HÄPPI-Kernelemente zielen auf eine bedarfs- und zukunftsorientierte hausärztliche Versorgung ab, die in jeder Hausarztpraxis unabhängig von der Praxisgröße umgesetzt werden können. Derzeit zeigt der Trend, dass der hausärztliche Nachwuchs gerne in Teams arbeiten möchte und sich mehr interprofessionelle Zusammenarbeit wünscht, alles Voraussetzungen die vor allem größere Praxisstrukturen bieten können. Gerade für kleine Praxiseinheiten, die

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  • Wird die Transformation zum HÄPPI finanziell unterstützt?

    Wir befinden uns derzeit im Austausch mit innovativen Krankenkassen, um eine monetäre Unterstützung innerhalb der hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V.

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  • Was zeichnet ein HÄPPI aus? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Als Kernelemente gelten: die Berücksichtigung von Patient-Reported-Outcomes (PRO) eine interprofessionelle hausärztliche Teamstruktur mit Personen eines nicht-ärztlichen, akademischen Gesundheitsberufes und internen Regelungen zur erfolgreichen Zusammenarbeit die Integration digitaler Konzepte und hybrider Versorgungsmodelle Kooperation mit weiteren Akteuren im Gesundheitswesen auf Grundlage verbindlicher Regelungen

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  • Wer ist das HÄPPI-Kernteam?

    Das Kernteam besteht aus mindestens einer hausärztlichen Direktorin oder einem hausärztlichen Direktor sowie mindestens einer Person mit einem nicht-ärztlichen akademisierten Gesundheitsberuf.

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  • Wer darf ein HÄPPI gründen?

    Ein HÄPPI kann von einer Hausärztin oder einem Hausarzt gegründet werden, der als ärztliche Direktorin oder ärztlicher Direktor im HÄPPI agiert. HÄPPIs sollen die hausärztlich inhabergeführten Praxen stärken und nicht die Gewinnförderung von Investoren antreiben.

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